PRÄVENTION
Lt. § 82 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner zu beschäftigen.
Das Ausmaß der Präventionszeit richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
ARBEITSMEDIZINER

Dr. Heinz KRAMMER aus Fürstenfeld ist seit 1999 in unserem Unternehmen als Arbeitsmediziner tätig.
SICHERHEITSFACHKRAFT

Prof. Walter DEUTSCH ist seit vielen Jahren als Sicherheitsfachkraft für unser Unternehmen tätig.
Durchgeführt werden laufend Kontrollen bei den Baugeräten sowie einer Vielzahl an Baumaschinen (Kräne, Stapler, Dumper, etc.).
Weiters wird die Evaluierung von Baustellen und sonstige Maßnahmen laufend überwacht.
